Die Freude ist groß: dein Baby ist geboren!

Jetzt solltest du die Möglichkeit haben, in deiner Mutterrolle anzukommen, viel mit deinem Neugeborenen zu kuscheln und dich zu regenerieren.

Damit das gelingt, bin ich in dieser wichtigen Zeit des Wochenbettes regelmäßig für dich da.

Ich nehme dir kleinere Haushaltsaufgaben ab, kümmere mich um ältere Geschwister, kaufe ein und zaubere gerne ein leckeres Essen. Während du dir eine wohltuende Dusche gönnst oder ein erholsames Nickerchen einlegst, übernehme ich dein Baby, trage es herum, singe es in den Schlaf oder gehe mit ihm spazieren.

Gerne kannst du deine Wünsche äußern, sei es für eine sanfte Massage, Entspannungsübungen, eine Meditation oder etwas anderes, das dich stärkt und dir ein Lächeln ins Gesicht zaubert.

Du hast Großartiges geleistet, als du dein Kind zur Welt gebracht hast. Diese Erfahrung hinterlässt einen bleibenden Eindruck und bringt einschneidende Veränderungen mit sich. Das kann manchmal überwältigend sein. Dann ist es gut, wenn wir darüber reden und schauen, wie ich dich auch seelisch unterstützen kann.

Leistungen:

– ein unverbindliches Kennenlerngespräch

– Nach einer Klinikgeburt auf Wunsch auch ein Besuch im Krankenhaus

– Insgesamt 10 Tage à 2 Stunden Wochenbettbegleitung ab Geburt bzw. Entlassung aus der Klinik.

Paket Wochenbettbegleitung

80010 Besuche à 2 Stunden

Paket Geburt/Wochenbett

1400Doula Basic + 10 Besuche à 2 Stunden

Alle Preise beinhalten auch meine Fahrtkosten bis zu einer Entfernung von 20 km. Jeden weiteren Kilometer berechne ich mit 0,30 €.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse:

Die Kosten für den Einsatz können teilweise oder ganz von den Krankenkassen übernommen werden. Du stellst dafür einen Antrag auf Haushaltshilfe und reichst ein entsprechendes Attest von deinem Arzt oder deiner Hebamme mit ein. Als Grundlage dienen der §24 h des SGB V (Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung, zuzahlungsfrei) und der §38 des SGB V (Haushaltshilfe im Krankheitsfall, zuzahlungspflichtig). Voraussetzung ist, dass keine im Haushalt lebende Person zu dieser Zeit den Haushalt weiterführen kann.

Sollte dein Antrag von der Kasse abgelehnt werden, hast du die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Falls daraufhin wieder eine Ablehnung erfolgt, muss mein Einsatz privat gezahlt werden.